Jetzt, wo das Fortgehen langsam wieder möglich wird, fragt ihr euch vielleicht, was man denn eigentlich so darf als 13-Jährige*r, 14- Jährige*r, 15-Jährige*r, 16-Jährige*r. Hier erhältst du Antworten:
Fortgehen
Mit Aufsichtsperson dürft ihr (abgesehen von Nachtclubs, Shisha-Bars, …) überall hin. Aufsichtsperson kann jede Person sein, die mindestens 18 Jahre alt ist und mit der deine Eltern einverstanden sind. Die Einverständniserklärung deiner Eltern solltest du auf jeden Fall bei dir haben.
Ohne Aufsichtsperson dürft ihr bis zum 14. Geburtstag von 05 bis 22 Uhr, zwischen 14 und 16 Jahren vom 05 bis Mitternacht, und ab 16 Jahren so lange wegbleiben, wie ihr wollt. Ihr solltet dafür unbedingt euren Ausweis parat haben. Den Ausweis zu fälschen ist keine gute Idee, das ist Urkundenfälschung und damit eine Straftat und keine Kleinigkeit.
Das sind allerdings nur die gesetzlichen Vorgaben, das letzte Wort haben deine Eltern. Auch wenn das Gesetz sagt, dass du bis Mitternacht fortbleiben darfst, können deine Eltern bestimmen, dass du um 11 Uhr zuhause sein musst.
Alkohol
Bis zum 16. Geburtstag ist Alkohol generell verboten. Ab 16 darf man Bier und Wein konsumieren. Schnaps ist bis zum 18. Geburtstag verboten, und zwar sowohl pur als auch in Mischgetränken. Es macht also keinen Unterschied, ob du Vodka pur trinkst, oder gemischt mit Apfelsaft 😉
Zigaretten & Co
Seit 2019 gilt ein absolutes Rauchverbot für Jugendliche. Das heißt, vor deinem 18. Geburtstag dürft ihr keine Zigaretten oder Wasserpfeifen (= Shishas) rauchen. Das gilt auch für E-Zigaretten und E-Shishas.
Mit welchen Strafen muss man rechnen?
Verletzen deine Eltern oder sonstige Aufsichtspersonen diese Bestimmungen, droht ihnen eine Geldstrafe von bis zu € 7.000,- oder ersatzweise eine Freiheitsstrafe von bis zu sechs Wochen. Dasselbe gilt, wenn sie dir die Verletzung ermöglichen oder vereinfachen. Das ist zB dann der Fall, wenn sie dir erlauben, länger wegzubleiben als gesetzlich vorgesehen, wenn sie dir Alkohol oder Zigaretten überlassen, sogar dann, wenn sie nicht ausreichend dafür sorgen, dass du keinen Alkohol oder Zigaretten erhältst.
Auch du selbst kannst bestraft werden. Die Strafe kann eine Jugendberatung sein, aber auch Sozialleistungen bis hin zu einer Geldstrafe.
Hier findest du den aktuellen Gesetzestext zum Jugendschutzgesetz in OÖ.
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