Was bedeutet „Kriegsrecht“?
Das Kriegsrecht ist Teil des Völkerrechts. Es setzt sich aus mehreren internationalen Verträgen zusammen und enthält die Regeln für den Kriegsfall.
Es gibt nur zwei Fälle, in denen es erlaubt ist, Krieg zu führen. Erstens, zur Selbstverteidigung (damit rechtfertigt sich Russland, was völlig absurd ist), und zweitens, wenn es eine Resolution des Sicherheitsrates der UNO gibt.
Auch während eines Krieges gibt es Regeln. Zivilisten dürfen nicht direkt angegriffen werden. Es wird also zwischen der Zivilbevölkerung und SoldatInnen unterschieden: Angriffe auf Soldaten sind erlaubt, Angriffe auf „normale“ Leute nicht. Auch bestimmte Arten von Waffen sind verboten, nämlich jene, die nicht zwischen Militär und Zivilpersonen unterscheiden können. Das wären etwa Atomwaffen, weil diese alle Menschen gleichermaßen treffen, aber auch sogenannte Streubomben, die Russland aber nachweislich schon eingesetzt hat.
Russlands Problem ist unter anderem, dass die Ukraine der NATO beitreten wollte. Was ist die NATO?
Die NATO besteht aus vielen europäischen Ländern, den USA und Kanada. Sie haben sich per Vertrag dazu verpflichtet, sich im Falle eines Angriffs gegenseitig zu helfen. Insgesamt verfügt die NATO über mehr als drei Millionen aktive SoldatInnen, inklusive aller Reserveeinheiten kommt die NATO sogar auf 5,4 Millionen. Das sind fast viermal mehr Einheiten als Russland hat.
Österreich ist nicht NATO-Mitglied, arbeitet aber im Zuge der „Partnerschaft für den Frieden“ mit der NATO zusammen.
Was ist mit Österreichs Neutralität? Österreich hat sich verpflichtet, keinen militärischen Bündnissen beizutreten. Trotzdem beteiligen wir uns an Sanktionen gegen Russland. Warum geht das?
Bei der Neutralität geht es rein um militärische Bündnisse. Das heißt, solange sich Österreichs Bundesheer nicht aktiv am Krieg beteiligt, ist alles in Ordnung. Österreich darf sich politisch auf eine Seite stellen, Sanktionen unterstützen oder humanitäre Hilfe leisten, zum Beispiel durch das Rote Kreuz.
Weil Österreich auch Mitglied der UNO ist, beteiligt sich unser Bundesheer auch an den Friedensmissionen der UNO. Das sind die sogenannten „Blauhelme“, auch das ist mit der Neutralität vereinbar. Solche Einsätze fanden etwa im Kosovo oder im Nahen Osten (Golan) statt.
Würde jedoch ein EU-Mitgliedsstaat angegriffen werden, könnte sich Österreich auch militärisch beteiligen. Das wurde mit dem EU-Beitritt ausdrücklich in der Verfassung festgehalten. EU-Staaten sind sich gegenseitig zum Beistand verpflichtet, ähnlich wie die NATO-Staaten. Das ist Teil der gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik der EU und betrifft grundsätzlich auch Österreich. Österreich sich in einem solchen Fall aber auf die Neutralität berufen, wir müssen uns daher nicht beteiligen. Umgekehrt, wenn Österreich direkt angegriffen werden würde, müssten die anderen Staaten Österreich sehr wohl verteidigen.
Könnte die Neutralität abgeschafft werden?
Österreich hat aus freien Stücken erklärt, neutral zu sein. Eine solche Erklärung kann theoretisch immer widerrufen werden.
Wie könnte man Präsident Putin für seine Taten zur Verantwortung ziehen?
Kriegsverbrechen können auf mehrere Arten geahndet werden. Als einzelne Person könnte Putin sich vor dem Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag verantworten müssen. Dafür müsste er aber dahin ausgeliefert werden, was aus jetziger Sicht eher unwahrscheinlich ist.
Für Verbrechen von Russland als Staat wäre der Internationale Gerichtshof, ebenfalls in Den Haag, zuständig. Beide Gerichtshöfe wurden schon von der Ukraine angerufen.
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